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Die Einzelheiten des Abkommens, das von Balaguer unterzeichnet und von Hipólito Mejía erweitert wurde, und das die Nutzung dominikanischer Flughäfen erlaubt

Ausnahmegenehmigungen für die USA

Dieses Dokument, auf das Präsident Abinader am vergangenen Mittwoch verwies, wurde 1995 von Joaquín Balaguer unterzeichnet und vor 22 Jahren von Hipólito Mejía erweitert.

Inhalt
  • Weitere Genehmigungen für Luftfahrzeuge
  • Maritime Bestimmungen
  • Aktuelle Vorgeschichte
  • Treffen mit dem US-Kriegsminister

Mit dem jüngsten Besuch des US-Verteidigungsministers Pete Hegseth in der Dominikanischen Republik stärkt die dominikanische Regierung ihre Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten im regionalen Kampf gegen den Drogenhandel. Doch diese Partnerschaft hat einen klaren Ursprung: das Abkommen über maritime und luftgestützte Interdiktion aus dem Jahr 1995.

Auf dieses Dokument bezog sich Präsident Luis Abinader am Mittwoch. Es wurde 1995 von dem verstorbenen Präsidenten Joaquín Balaguer unterzeichnet und im Jahr 2003 vom damaligen Präsidenten Hipólito Mejía erweitert.

Nach Angaben des dominikanischen Staatsoberhaupts erlaubt das neue Abkommen den US-Luftfahrzeugen das Auftanken sowie den Transport von Ausrüstung und technischem Personal – eine Möglichkeit, die bereits seit Mai 2003 an dominikanischen internationalen Flughäfen bestand.

In der Erweiterung des Abkommens, die von Präsident Mejía in Washington unterzeichnet wurde, heißt es:

„Die Regierung der Dominikanischen Republik kann, nach vorheriger Mitteilung und Koordinierung mit den zuständigen Behörden, bei Bedarf und für die erforderliche Zeit die Durchführung der in diesem Abkommen vorgesehenen Operationen gestatten: (…) die Landung und den vorübergehenden Aufenthalt von US-Regierungsflugzeugen auf internationalen Flughäfen zum Zweck des Auftankens, der Versorgung, medizinischer Hilfe, kleinerer Reparaturen, meteorologischer Unterstützung sowie anderer logistischen oder ähnlicher Zwecke.“

© Listindiario.com

Doch das Protokoll zielte zudem darauf ab, die Zusammenarbeit beider Länder bei der Unterdrückung des illegalen See- und Luftverkehrs zu verstärken, „in Anbetracht des gemeinsamen, fortwährenden Engagements beider Regierungen für eine entschlossene Kampagne gegen den Drogenhandel“.

Zu den Bestimmungen gehören unter anderem Regelungen für US-Luftfahrzeuge beim Überflug dominikanischen Territoriums, Meldeverfahren für Flüge sowie die Jurisdiktion in angrenzenden Hoheitsgebieten.

Eine der Klauseln legt fest, dass die dominikanische Regierung Flugzeugen der US-Regierung den Überflug über ihr Territorium und ihre Hoheitsgewässer gestattet, wenn diese an Einsätzen der Strafverfolgungsbehörden teilnehmen.

Ebenfalls erlaubt wird die Übermittlung von Anweisungen der dominikanischen Behörden an verdächtige Luftfahrzeuge, damit diese auf dominikanischem Territorium landen – jedoch stets „unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften sowie der Flug- und Manöverregeln“.

Für reguläre Einsätze müssen die USA diese Überflüge im Voraus mitteilen. In Fällen ungeplanter Operationen – etwa bei der Verfolgung verdächtiger Flugzeuge, die das Eindringen in den Luftraum erfordert – können Strafverfolgungs- und Luftfahrtbehörden beider Länder Informationen über Kommunikationswege oder sicherheitsrelevante Aspekte austauschen.

Das Protokoll betont ausdrücklich, dass alle beteiligten Luftfahrzeuge die dominikanischen Regeln zur Flugsicherheit und Luftnavigation einhalten müssen und weder Menschenleben noch zivile Luftfahrzeuge gefährden dürfen.

Hinsichtlich des Einsatzes von Gewalt wird festgelegt, dass diese stets den nationalen Gesetzen und dem Völkerrecht entsprechen muss und „auf das vernünftigerweise erforderliche Mindestmaß“ beschränkt bleibt. Dies gilt nicht für zivile Luftfahrzeuge wie Linienflugzeuge – eine Einschränkung, die das Dokument mehrfach bekräftigt.

Auch Durchsuchungen und Kontrollen im Rahmen des Abkommens müssen von uniformierten, entsprechend geschulten Beamten beider Regierungen durchgeführt werden, die klar als im Staatsdienst stehend identifizierbar sind.

Weitere Genehmigungen für Luftfahrzeuge

Nach entsprechender Notifikation kann die dominikanische Regierung US-Regierungsflugzeugen die Landung und den vorübergehenden Aufenthalt auf internationalen Flughäfen gestatten – zur Versorgung, medizinischen Hilfe, für Reparaturen, meteorologische Zwecke oder andere logistische Erfordernisse.

Ebenfalls erlaubt werden das Ein- und Ausschiffen von US-Strafverfolgungsbeamten sowie die Durchreise nicht-dominikanischer Personen, die von US-Beamten aus verdächtigen Schiffen eskortiert werden.

Auch die Ausreise solcher Personen – einschließlich Migranten aus verdächtigen Schiffen – mit US-Luftfahrzeugen wird gestattet.

Maritime Bestimmungen

Für den Seeverkehr legt das Dokument fest, dass der Begriff „Schiffe“ auch Fahrzeuge anderer Staaten umfasst, die eindeutig als Regierungsschiffe gekennzeichnet sind.

Wie bei den Luftfahrzeugen kann die Dominikanische Republik nach vorheriger Mitteilung das vorübergehende Anlegen amerikanischer Strafverfolgungsschiffe in nationalen Häfen erlauben – zur Versorgung, medizinischen Hilfe, Reparaturen oder anderen logistischen Zwecken.

Es kann ebenfalls die Einfahrt zusätzlicher US-Beamter oder verdächtiger Schiffe gestattet werden, die außerhalb der Hoheitsgewässer beider Staaten von US-Beamten eskortiert werden.

Aktuelle Vorgeschichte

Im Juni dieses Jahres erneuerten Außenminister Roberto Álvarez und Patricia Aguilera, Geschäftsträgerin der US-Botschaft, das Memorandum of Understanding zur Überwachung der Luft-, See- und Landräume.

Dieses Dokument gilt als jüngster Vorläufer des Treffens vom Mittwoch – inmitten eines angespannten internationalen Kontextes aufgrund der Spannungen zwischen der Regierung Trump und Venezuela.

Das Memorandum sieht laut Angaben des dominikanischen Präsidentenamts den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen über das Kooperative System zur Integrationssituationsinformation (CSII) vor – eine gemeinsame Plattform aus Radaren und Sensoren zur Koordinierung gemeinsamer Operationen, sowohl für Sicherheitszwecke als auch für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz.

Die Ziele umfassen die Stärkung der Verteidigungskooperation, den Kampf gegen transnationale Kriminalität, humanitäre Unterstützung sowie Such- und Rettungseinsätze und die Sicherheit im See- und Luftraum.

Treffen mit dem US-Kriegsminister

Das neue Abkommen, das keine Aktualisierung oder Änderung des Abkommens von 1995 darstellt, genehmigt außerdem die Nutzung eingeschränkter Bereiche auf der Luftwaffenbasis San Isidro und am Internationalen Flughafen Las Américas (AILA) durch die USA für logistische Operationen im Kampf gegen den Drogenhandel – befristet und technisch begrenzt.

Der Präsident betonte, dass alle Operationen von dominikanischen Behörden genehmigt und begleitet werden müssen.

Abinader erklärte: „Der Zweck ist klar: den Schutzring in der Luft und auf dem Meer zu stärken, den unsere Streitkräfte aufrechterhalten. Eine entscheidende Verstärkung, um das Eindringen von Betäubungsmitteln zu verhindern und das transnationale organisierte Verbrechen noch wirksamer zu bekämpfen.“

Quelle und Fotos: © Listindiario.com

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